Bewertungskriterien für Hausarbeiten

Die nachfolgend genannten Bewertungskriterien, im Sommersemester 2010 in der Kollegialen Leitung des Instituts verabredet, sollen zwei Zwecken dienen: Einmal geht es darum, den Studierenden Orientierung darüber zu geben, welche Anforderungen an Referate und insbesondere an Hausarbeiten gestellt werden. Zum anderen soll auf diesem Weg institutsintern eine einheitliche Grundlage für die Bewertung und damit auch eine feste Gesprächsgrundlage für die Besprechung der Seminararbeiten geschaffen werden.

Die Formulierung und Publikation von Bewertungskriterien erfolgt auch mit Blick auf das im Jahr 2010 eingeführte "Belohnungssystem für herausragende Hausarbeiten in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fachbereichen der JGU". Jede/r Lehrende kann pro Jahr eine besonders gelungene Hausarbeit zur Auszeichnung vorschlagen, die im Erfolgsfall mit € 150,- prämiert wird. Näheres siehe unter www.zq.uni-mainz.de/fdl/hausarbeit.

i) Sprache. Differenzierte Ausdrucksweise, homogener Sprachstil; grammatische und lexikalische Richtigkeit; Vermeidung von Umgangssprache ebenso wie von überflüssigem Fachjargon; Erläuterung von speziellen Fachtermini.

ii) Äußere Form. Übersichtliche, einheitliche Manuskriptgestaltung (Text, wiss. Nachweis, Literaturliste, Bildteil); Vermeidung von Schreibfehlern.

iii) Wissenschaftliche Erschließung. Umfassende Recherche des Forschungsstandes zum vorgegebenen Thema (differenziert nach Studienfortschritt); Beachtung des gesamten Literaturspektrums (Handbücher, Spezialliteratur in Monographien und Aufsätzen, Rezensionen).

iv) Gliederung und Darstellung. Konsequente, klar strukturierte Gliederung des Stoffes; angemessene Detaillierung der einzelnen Sachverhalte. - Referate: Fähigkeit zum freien Vortrag zumindest von beschreibenden Abschnitten.

v) Wissenschaftliche Eigenständigkeit und Originalität. Nachweis der Fähigkeit, mit Lehrmeinungen kritisch umzugehen und konkurrierende Thesen gegeneinander abzuwägen. Eigenständiges Weiterdenken über die engere Aufgabenstellung hinaus. - Zitate von Textabschnitten und auch von signifikanten Begriffen sind ausnahmslos als solche zu kennzeichnen, in Hausarbeiten ebenso wie in Referaten. Plagiate führen zu einer Bewertung als "nicht bestanden".

vi) Wissenschaftlicher Nachweis. Nachweis wichtiger Quellen (mit Stellenabgaben) und der wesentlichen Sekundärliteratur; konsequentes Nachweissystem: mit vollständiger oder Auswahlliteraturliste (Autor-Jahr-System oder Autor-Kurztitel-System) oder ohne Bibliographie, d.h. mit Volltitelangabe in den Anmerkungen.

vii) Abbildungen. Gute Abbildungen und eine überlegte Nutzung von Powerpoint sind bei Referaten ein wesentliches Beurteilungskriterium! Bei Hausarbeiten Abbildungsteil nach Rücksprache mit den Lehrenden.

viii) Anspruch und Originalität des Themas (für Fortgeschrittene). Eigenständigkeit bei der Definition des Themas, Maß der analytischen Anforderungen, Anspruch an die Literaturrecherche.